Zurück zur Übersicht

Führerschein Klasse AM

Ob zur Schule, zur Ausbildung oder einfach in deiner Freizeit – mit Klasse AM bist du schon ab 15 selbstständig auf zwei Rädern unterwegs. Du lernst die Grundlagen sicherer Fahrweise und kannst entspannt erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln – ohne Auto, aber mit viel Freiheit.

Der AM-Führerschein erlaubt dir, Roller und Mopeds mit bis zu 45 km/h zu fahren. Auch vierrädrige Leichtfahrzeuge wie kleine Quads sind erlaubt. Der perfekte Einstieg in deine Mobilität – gerade in ländlicher Umgebung oder als Vorbereitung auf weitere Klassen.

So läuft’s mit dem Rollerführerschein

Voraussetzung
Mindestalter:
15 Jahre (in NRW)
Ausbildung:
theoretischer und praktischer Teil
Prüfung:
theoretische und praktische Prüfung
Ausbildung
Praktisch
Einzelstunden á 45 Minuten
Übungsstunden:
nach Bedarf
Theorie
Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung:
12
bei Erweiterung:
6
Zusatzstoff:
2
Was man mit der Klasse AM fahren darf
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichkraftfahrzeuge mit
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren)
maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Erforderliche Antragsunterlagen
Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
(Personalausweis oder Reisepass)
Aktuelles Lichtbild (nach Passverordnung),
Größe 45×35 mm im Hochformat und ohne Rand
Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
Die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst
Gefahrlos üben, ohne Stress

Fahrsimulator-Training in Kreuzau

Bereite dich gefahrlos auf deine erste echte Fahrstunde vor. Unsere modernen Fahrsimulatoren bieten dir eine realistische Trainingsumgebung, in der du alle grundlegenden Fahrmanöver üben kannst – ganz ohne den Stress des Straßenverkehrs. Mit innovativer Software und realistischem Design ist das Training so nah an der echten Fahrpraxis wie möglich.

Jetzt Termin für den Fahrsimulator buchen – einfach per Telefon, Mail oder WhatsApp!

Fahrsimulator von Eike’s Fahrschule  – erste Fahrerfahrung vor echten Fahrstunden